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Elektrophysiologische Untersuchungen: Im Bereich der Neurologie biete ich folgende Methoden zur diagnostischen Untersuchung, die ich Ihnen im folgenden vorstellen möchte.
Unsere Philosophie: Hohe ärztliche Kompetenz, individuelle Betreuung in angenehmer Atmosphäre, moderne apparative Ausstattung |
Hirnleistungstests: Hirnleistungstests sind eine Unterform testpsychologischer Untersuchungen, es gibt bestimmte Testformen, die bei Vergesslichkeit durchgeführt werden sollten, z.B. um zu überprüfen, ob sich hier eine Demenz vom Alzheimer-Typ entwickelt, auch sind diese Testverfahren geeignet, die vorhandene Vergesslichkeit im Vergleich zur altersgleichen Normbevölkerung einzustufen, um zu überprüfen, ob diese dem normalen Alterungsprozess entspricht oder aber eine krankhafte Veränderung vorliegt mit einer möglicherweise vorhandenen Behandlungsnotwendigkeit. ECD (Extracranielle Dopplersonographie), TCD (Transcranielle Dopplersonographie): Die Dopplersonographie tut nicht weh, hat keine Nebenwirkungen und ist relativ zuverlässig im Erkennen höhergradiger, für die Durchblutung des Gehirns bedeutsamer Einengungen der Gefäße. Mit einer Mess-Sonde, die Schallwellen aussendet und empfängt, kann die Geschwindigkeit des fließenden Blutes in den großen Hals- und Hirngefäßen aufgezeichnet werden. Bedeutsam ist diese Untersuchung insbesondere bei der Abklärung von Schlaganfällen, zur Abschätzung einer Schlaganfallgefährdung, bei überfallsartiger Bewusstlosigkeit, bei Schwindel, bei verschiedenen Kopfschmerzformen. Bei der extracraniellen Dopplersonographie (ECD) wird die Sonde an verschiedenen Stellen am Hals aufgesetzt und der Verlauf der verschiedenen Halsschlagadern durch langsames Verschieben der Sonde verfolgt. Bei der transcraniellen Dopplersonographie (TCD) wird die Schallsonde, im Bereich beider Schläfen und im Nacken aufgesetzt, um die größeren arteriellen Gefäße im Kopf zu untersuchen.
Verkehrsmedizinische Begutachtung: Wenn Sie mich mit der Durchführung einer Verkehrsmedizinischen Begutachtung beauftragen möchten, müssen Sie dies mit der zuständigen Führerscheinerteilungsbehörde absprechen. Diese übersendet mir dann Ihre Führerscheinakte mit den dort vorhandenen Informationen und der konkreten Fragestellung, welche im Rahmen der Begutachtung beantwortet werden soll. Nachdem ich die Akte durchgesehen habe, kann ich die notwendigen Untersuchungen planen und Ihnen den Termin so anbieten, dass sämtliche Untersuchungen an einem Tag erfolgen können. Auch kann ich erst nach Sichtung der Akte den Gutachtenumfang abschätzen, um Ihnen dann die Höhe der Begutachtungskosten mitzuteilen. Die Gutachtungskosten werden nicht von der Führerscheinbehörde übernommen, sondern sind durch Sie selbst zu tragen. Diese sind üblicherweise am Begutachtungstag vor Aufnahme meiner Tätigkeit zu begleichen. Am Tage der Begutachtung erfolgt ein persönliches Gespräch, je nach Notwendigkeit eine körperlich-internistische und neurologische Untersuchung, Labornuntersuchungen, Testpsychologische Untersuchungen, etc. Das Gutachten wird dann durch mich zeitnah erstellt und Ihnen zugeschickt. Eignungsbegutachtung nach § 6 Waffengesetz: Zunächst findet ein persönliches Arzt-Patienten-Gespräch statt, in dem ich im Rahmen eines strukturierten Interviews die für die Begutachtung notwendigen Daten erhebe. Anschließend findet die gesetzlich vorgeschriebene testpsychologische persönlichkeitsdiagnostische Untersuchung statt. Hierfür verwende ich den FPI-R (Freiburger Persönlichkeits-Inventar in revidierter Fassung) oder den TIPI (Trierer Persönlichkeits-Inventar), beides Selbstbeurteilungsfragebögen, deren Beantwortungszeit ca. 30 - 50 Minuten dauert. Diese Fragebögen werden dann computergestütz ausgewertet. Das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch dauert je nach Vorbereitung 30 - 60 Minuten. Kosten: Die Kosten für die Begutachtung werden nach realem Zeitaufwand mit 40 Euro/Stunde berechnet. Inklusive der bereits aufgeführten Zeiten (Diktier- und Korrekturzeit, Auswertung der testpsychologischen Untersuchung) belaufen sich diese auf ca. 150 Euro für ein Eignungsgutachten, wenn der Begutachtungsanlass Wunsch auf Erwerb einer großkalibrigen Schusswaffe für Sportschützen, Lebensalter unter 25 Jahren, oder Schusswaffenträger im Sicherheitsdienst, Alter unter 25 Jahren, ist. Begutachtungsanlässe auf konkrete Zweifel des Genehmigungsbeamten bei Verdacht auf körperliche oder geistige Erkrankung sind von der Zeitdauer sehr unterschiedlich und hier kann ich die Kosten erst nach Durchsicht der Akte, nach Kenntnis der konkreten Fragestellung, beantworten. Um die Begutachtung wissenschaftlich fundiert und fundiert erstatten zu können, bin ich auch auf Fremdinformationen angewiesen. Hierzu habe ich einen Fragebogen erstellt, welcher durch den Hausarzt und durch Ihre Krankenversicherung zu beantworten wäre. Diese Fragebögen finden Sie im Downloadbereich. Wenn Sie diese ausgefüllt zur Begutachtung mitbringen, kann ich das Gutachten zeitnahe erstellen. Um den Zeitaufwand so effektiv wie möglich nutzen zu können, habe ich ebenfalls einen strukturierten Fragebogen erstellt, um standardisiert Daten zu erheben. Diesen Fragebogen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich und bringen ihn dann bitte ausgefüllt zum Begutachtungstermin mit. Hinweis: Die Formulare können Sie im Downloadbereich herunterladen und ausrucken. Wenn Sie diese dann ausgefüllt zur Begutachtung in meine Praxis mitbringen (oder von dem jeweiligen Sachbearbeiter an meine Praxis per Fax/Post schicken lassen) kann ich das Gutachten deutlich schneller erstellen. |